Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung und Montage von Fenstern, Türen und sonstigen Bauelementen sowie damit verbundene Leistungen zwischen Bauelemente Bilda – Fenster & Türen, Inhaber Rüdiger Bilda, Martin-Schmal-Str. 3, 84056 Rottenburg a.d. Laaber (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Grundlage des Vertrages ist das schriftliche Angebot des Auftragnehmers, das in der Regel nach einer Beratung und einem Aufmaß vor Ort erstellt wird. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. durch Unterschrift oder Auftragsbestätigung in Textform) zustande.
(3) Maße, Ausführung und Ausstattung der Elemente richten sich nach dem Angebot und dem gemeinsamen Aufmaß. Änderungswünsche nach Auftragserteilung bedürfen der Abstimmung und können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer kann nach Maßgabe des § 632a BGB Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen verlangen. Ist im Angebot eine Anzahlung bei Auftragserteilung vereinbart, ist diese mit Auftragserteilung fällig.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das Recht von Verbrauchern, wegen Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt unberührt.
§ 4 Ausführung und Termine
(1) Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart. Da die Elemente in der Regel auf Maß gefertigt werden, hängen die Termine auch von den Lieferzeiten der Hersteller ab. Verbindliche Termine werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Lieferengpässe der Hersteller, Witterung oder andere Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind, und stellt, soweit erforderlich, Strom und Wasser zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Besonderheiten hin, etwa verdeckt verlegte Leitungen im Bereich der Fenster- und Türöffnungen.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, soweit die Leistung vertragsgemäß erbracht ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme (§ 640 BGB).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Elemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für die Montage von Fenstern und Türen an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(2) Herstellergarantien bestehen gegebenenfalls zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen.
(3) Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung (z. B. der Beschläge) oder nachträgliche Eingriffe Dritter stellen keinen Mangel dar.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 11 Streitbeilegung, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026